Komplimente

 

Es ist immer schön, ein Kompliment zu erhalten. Viele Patienten tun dies auch während des Beratungsgesprächs. Natürlich können Sie Ihr Kompliment auch per E-Mail an uns senden: info@parkwegkliniek.nl

Obwohl wir unser Bestes tun, um Sie angenehm und professionell zu behandeln, kann es vorkommen, dass Sie mit der Behandlung oder dem Eingriff nicht zufrieden sind. Sollte dies der Fall sein, informieren Sie uns bitte, damit wir die Möglichkeit haben, das Problem so schnell wie möglich zu Ihrer Zufriedenheit zu lösen. Auf diese Weise können wir kontinuierlich an unserer Qualität arbeiten. Wir hoffen, dass unser Team Ihnen das Gefühl gibt, dass wir offen für Kritik sind. Wenn Sie der Meinung sind, dass dies nicht der Fall ist, oder wenn Sie es vorziehen, Ihre Beschwerde schriftlich einzureichen, richten Sie Ihr Schreiben bitte an die Abteilung für die Bearbeitung interner Beschwerden. Sie können auch eine E-Mail senden an: info@parkwegkliniek.nl

 

Beanstandungen

 

Sie können Ihre Beschwerde mit einem Beschwerdeformular bei der internen Beschwerdestelle einreichen. Dieses Formular kann telefonisch oder an der Rezeption unserer Praxis angefordert werden. Bitte geben Sie in diesem Formular Ihren Namen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Adresse an und beschreiben Sie Ihre Beschwerde genau. Ihre Beschwerde wird innerhalb eines Monats bearbeitet. Es wird versucht, die Beschwerde mit den unmittelbar Beteiligten zu klären. Auch ein unabhängiger, nicht mit der Praxis verbundener Beschwerdemediator kann in dieser Hinsicht beraten.

Korrespondenzadresse Interne Beschwerdebearbeitung
Parkwegkliniek Sommer, z. Hd. des Beschwerdeführers, Parkweg 29, 6212 XN Maastricht. Tel. 043-3210310. Sie können sich auch an uns wenden, wenn Sie Fragen zur Bearbeitung von Beschwerden haben.

Ausschuss für externe Streitigkeiten
Wenn Sie keine Schlichtung wünschen oder wenn die Schlichtung nicht zu einer für Sie akzeptablen Lösung führt, können Sie sich an eine externe unabhängige schiedsstelle. Das gesamte (rechtliche) Verfahren können Sie auf dieser Website nachlesen. Dieser Streitbeilegungsausschuss kann Ihre Beschwerde untersuchen und eine Entscheidung darüber treffen.

In jedem Fall haben Sie die Möglichkeit, Ihre Beschwerde bei anderen geeigneten Stellen einzureichen, z. B. bei der Gesundheitsaufsichtsbehörde, dem regionalen Disziplinargericht oder den Zivilgerichten.