Mit einer Überweisung von Ihrem Hausarzt wird Ihr Besuch in der Parkwegkliniek Sommer von Ihrer Krankenkasse erstattet. Ob wir einen Vertrag mit Ihrer Krankenkasse haben, spielt für die Erstattung keine Rolle.
So funktioniert die Kostenerstattung in der Parkway Clinic Sommer:
Die Inanspruchnahme kann auf zwei Arten erfolgen. Dies hängt von den Vereinbarungen mit Ihrer Krankenkasse ab.
Option 1: Wir reichen den Antrag direkt bei der Krankenkasse ein. Die Krankenkasse erstattet der Parkwegkliniek Sommer die Kosten und rechnet mit Ihnen eine eventuelle Selbstbeteiligung ab.
Option 2: Sie erhalten die Rechnung und reichen sie selbst bei Ihrer Krankenkasse ein. Dies geschieht wie folgt.
Einreichung einer Rechnung:
Schritt 1: Melden Sie die Rechnung bei Ihrer Krankenkasse an.
Schritt 2: Sie erhalten die Erstattung von Ihrer Krankenkasse auf Ihr Bankkonto.
Schritt 3: Überweisen Sie den ausgezahlten Betrag + eventuelle Selbstbeteiligung an die Parkwegkliniek Sommer.
Schritt 4: Schicken Sie die Angaben des Krankenversicherers an declaraties@parkwegkliniek.nl.
(BITTE BEACHTEN SIE: Die Selbstbeteiligung ist nicht dasselbe wie der Eigenbeitrag. Sie müssen die Selbstbeteiligung nicht zahlen).
Selbstbeteiligung bei der Krankenversicherung
Die Selbstbeteiligung ist ein Grenzbetrag, den Versicherte ab 18 Jahren zahlen müssen, wenn sie von der Grundversicherung gedeckte Gesundheitskosten haben. Die Höhe der gesetzlich vorgeschriebenen Selbstbeteiligung wird jährlich von der Regierung festgelegt. Im Jahr 2024 wird sie 385 Euro pro Versicherten betragen.
Was ist durch den Selbstbehalt abgedeckt?
Erstattung im Falle einer Sterilisation
Die Erstattung der Kosten für eine Sterilisation hängt von Ihrem Versicherungspaket ab. Prüfen Sie selbst, ob Sie einen Anspruch auf Kostenerstattung haben!
Krankenversicherungen
Ihre Krankenkasse könnte Ihnen fälschlicherweise sagen, dass keine Erstattung erfolgt, weil wir keinen Vertrag mit der Krankenkasse haben. Dies ist jedoch nicht der Fall; Sie werden IMMER haben Anspruch auf Erstattung, wenn Sie eine Überweisung von einem Haus- oder Facharzt vorlegen können. Dies ist gesetzlich geregelt.
Sie finden unsere Tarife hier. Für etwaige Fehler in der veröffentlichten Liste können wir keine Haftung übernehmen.
Wenn Sie eine Rechnung von der Klinik erhalten, reichen Sie diese Rechnung bei Ihrer Krankenkasse ein. Die Krankenkasse bearbeitet diese Rechnung und schickt Ihnen (dem Patienten) eine Zahlungsaufstellung. Darin sind der erstattete Betrag, der vom Selbstbehalt abgezogene Betrag und der Restbetrag (Eigenanteil) aufgeführt.
Nein, Sie reichen die Rechnung zunächst bei Ihrer Krankenkasse ein. Erst nach Erhalt des Erstattungsbescheids und der Zahlungsaufforderung überweisen Sie die Erstattung und einen eventuellen Selbstbehalt an die Klinik.
Sie überweisen den erstatteten Betrag und einen eventuellen Selbstbehalt an die Klinik. Sie müssen keine Zuzahlung leisten; diese wird von der Klinik übernommen.
Beispielrechnung mit Selbstbeteiligung: Sie erhalten eine Rechnung über: € 100,- Die Versicherung erstattet: € 50,- Der Selbstbehalt beträgt: € 20,- Der Eigenanteil beträgt: € 30,- Sie überweisen dann € 70,- an die Klinik (€ 50,- Erstattung + € 20,- Selbstbehalt).
Beispielrechnung ohne Selbstbeteiligung: Sie erhalten eine Rechnung über: € 100,- Die Krankenkasse erstattet: € 70,- Der Selbstbehalt beträgt: € 0,- Der Eigenanteil beträgt: € 30,- Sie überweisen dann € 70 an die Klinik (€ 70 Erstattung).
Die Zuzahlung von 30 € entfällt in beiden Fällen.
Die Tarife und die Höhe der Kostenerstattung werden von der NZA (Niederländische Gesundheitsbehörde) und den Krankenversicherungen festgelegt.
Nein, die Höhe der Rückerstattung bleibt immer gleich. Wenn Ihre Selbstbeteiligung noch nicht ausgeschöpft ist, wird ein Teil der Rechnung mit der Selbstbeteiligung verrechnet. Wenn der Selbstbehalt bereits ausgeschöpft ist, zahlt die Krankenkasse den erstatteten Betrag in voller Höhe.
Wir haben Zahlungsvereinbarungen oder Verträge mit einer Reihe von Krankenversicherungen. Bei diesen Krankenversicherungen reichen wir die Rechnungen direkt ein. Ohne dass der Patient eingreifen muss. Als Patient erhalten Sie eine Übersicht über die in Rechnung gestellten Beträge und die Rückerstattung. Bei den anderen Krankenversicherungen ist dies leider nicht möglich und Sie müssen die Rechnung selbst einreichen.
Unser Ziel ist es, mit immer mehr Krankenversicherern Verträge abzuschließen. Es ist zu erwarten, dass wir in Zukunft mit immer mehr Krankenkassen Verträge abschließen werden, die es uns ermöglichen, Rechnungen direkt zu begleichen.
Da wir keinen Vertrag mit einer Krankenkasse haben, werden uns 60 bis 70% des eingereichten Betrags erstattet. Dies sind die Regeln der Krankenkasse. Die Parkwegkliniek Sommer verzichtet darauf, den Restbetrag (30 bis 40%) vom Patienten zurückzufordern. Die Krankenkasse nennt diesen Betrag den Eigenanteil. Der Eigenanteil wird von der Parkwegkliniek Sommer erlassen und muss daher nicht von Ihnen bezahlt werden.
Aufgrund von Datenschutzgesetzen ist es der Parkwegkliniek Sommer nicht gestattet, Krankenkassen bezüglich einer eingereichten Rechnung zu kontaktieren.
Notrufnummer 24 Stunden am Tag verfügbar:
+31 (0)43 - 321 03 10
(nur wenn Sie schon Patient bei uns sind)
Unsere öffnungszeiten sind Montag – Freitag von 8.00 bis 17.00 Uhr.
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