Mit einer Überweisung von Ihrem Hausarzt wird Ihr Besuch in der Parkwegkliniek Sommer von Ihrer Krankenkasse erstattet. Ob wir einen Vertrag mit Ihrer Krankenkasse haben, spielt für die Erstattung keine Rolle.
Ab 1. Januar macht die Parkwegkliniek Sommer einen wichtigen Schritt in Richtung Service und Komfort für unsere Patienten. Von da an haben wir Verträge mit verschiedene Krankenversicherungen. Dies ist nicht nur eine Bestätigung für die Qualität und Zuverlässigkeit unserer Versorgung, sondern vor allem ein großer Vorteil für Sie als Patient.
Was bedeutet das für Sie?
So funktioniert es
Selbstbehalt
Die Selbstbeteiligung ist der Betrag, den Sie (ab 18 Jahren) für Leistungen aus der Grundversicherung selbst bezahlen.
Bitte beachten Sie: Die Selbstbeteiligung ist nicht dasselbe wie ein Eigenanteil. Für Behandlungen in der Parkwegkliniek Sommer fällt kein Eigenanteil an.
Was ist durch den Selbstbehalt abgedeckt?
Erstattung im Falle einer Sterilisation
Eine Sterilisation kostet 550 €. Diesen Betrag zahlen Sie bei Ihrem Besuch in der Klinik.
Sie können diese Kosten selbst bei Ihrer Krankenkasse geltend machen. Ob Sie Anspruch auf Erstattung haben, hängt von Ihrer Krankenkasse ab. Erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer Krankenkasse. Für eine Erstattung ist eine Überweisung Ihres Hausarztes erforderlich.
Wichtige Informationen zu Krankenkassen
Sollte Ihre Krankenkasse Ihnen mitteilen, dass eine Behandlung nicht erstattet wird, weil die Parkwegkliniek Sommer keinen Vertrag habe, so ist dies falsch.
Ab 1. Januar haben wir Verträge mit verschiedene Krankenversicherungen. Krankenkassen, mit denen wir (noch) keinen Vertrag haben, erstatten die Kosten für die fachärztliche Versorgung in der Parkwegkliniek Sommer immer. Mit einem gültigen Überweisungsschein haben Sie Anspruch auf Erstattung gemäß den Bedingungen Ihrer Versicherung.
Sie finden unsere Tarife hier. Für etwaige Fehler in der veröffentlichten Liste können wir keine Haftung übernehmen.
Wenn Sie eine Rechnung von der Klinik erhalten, reichen Sie diese Rechnung bei Ihrer Krankenkasse ein. Die Krankenkasse bearbeitet diese Rechnung und schickt Ihnen (dem Patienten) eine Zahlungsaufstellung. Darin sind der erstattete Betrag, der vom Selbstbehalt abgezogene Betrag und der Restbetrag (Eigenanteil) aufgeführt.
Nein, Sie reichen die Rechnung zunächst bei Ihrer Krankenkasse ein. Erst nach Erhalt des Erstattungsbescheids und der Zahlungsaufforderung überweisen Sie die Erstattung und einen eventuellen Selbstbehalt an die Klinik.
Sie überweisen den erstatteten Betrag und einen eventuellen Selbstbehalt an die Klinik. Sie müssen keine Zuzahlung leisten; diese wird von der Klinik übernommen.
Beispielrechnung mit Selbstbeteiligung: Sie erhalten eine Rechnung über: € 100,- Die Versicherung erstattet: € 50,- Der Selbstbehalt beträgt: € 20,- Der Eigenanteil beträgt: € 30,- Sie überweisen dann € 70,- an die Klinik (€ 50,- Erstattung + € 20,- Selbstbehalt).
Beispielrechnung ohne Selbstbeteiligung: Sie erhalten eine Rechnung über: € 100,- Die Krankenkasse erstattet: € 70,- Der Selbstbehalt beträgt: € 0,- Der Eigenanteil beträgt: € 30,- Sie überweisen dann € 70 an die Klinik (€ 70 Erstattung).
Die Zuzahlung von 30 € entfällt in beiden Fällen.
Die Tarife und die Höhe der Kostenerstattung werden von der NZA (Niederländische Gesundheitsbehörde) und den Krankenversicherungen festgelegt.
Nein, die Höhe der Rückerstattung bleibt immer gleich. Wenn Ihre Selbstbeteiligung noch nicht ausgeschöpft ist, wird ein Teil der Rechnung mit der Selbstbeteiligung verrechnet. Wenn der Selbstbehalt bereits ausgeschöpft ist, zahlt die Krankenkasse den erstatteten Betrag in voller Höhe.
Wir haben Zahlungsvereinbarungen oder Verträge mit einer Reihe von Krankenversicherungen. Bei diesen Krankenversicherungen reichen wir die Rechnungen direkt ein. Ohne dass der Patient eingreifen muss. Als Patient erhalten Sie eine Übersicht über die in Rechnung gestellten Beträge und die Rückerstattung. Bei den anderen Krankenversicherungen ist dies leider nicht möglich und Sie müssen die Rechnung selbst einreichen.
Unser Ziel ist es, mit immer mehr Krankenversicherern Verträge abzuschließen. Es ist zu erwarten, dass wir in Zukunft mit immer mehr Krankenkassen Verträge abschließen werden, die es uns ermöglichen, Rechnungen direkt zu begleichen.
Da wir keinen Vertrag mit einer Krankenkasse haben, werden uns 60 bis 70% des eingereichten Betrags erstattet. Dies sind die Regeln der Krankenkasse. Die Parkwegkliniek Sommer verzichtet darauf, den Restbetrag (30 bis 40%) vom Patienten zurückzufordern. Die Krankenkasse nennt diesen Betrag den Eigenanteil. Der Eigenanteil wird von der Parkwegkliniek Sommer erlassen und muss daher nicht von Ihnen bezahlt werden.
Aufgrund von Datenschutzgesetzen ist es der Parkwegkliniek Sommer nicht gestattet, Krankenkassen bezüglich einer eingereichten Rechnung zu kontaktieren.